Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung – Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“ beschlossen.
Geltungsbereich
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“ umfasst das Gebiet südlich von Schossaritz, Flst. 1037, 1025 Tfl. und 1039 Tfl. Gemarkung Schossaritz.
(nicht maßstabsgetreu)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer 13 (2.OG), während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite unter der Adresse www.hiltpoltstein.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauNVO
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
vom 28.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024
in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer 13 (2.OG) während der allgemeinen Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Gräfenberg, 20.03.2024
Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin